AGB
Lieferungsbedingungen
Unter Berücksichtigung der beim Bundeskartellamt angemeldeten und im
Bundesanzeiger vom 9. 8.97 veröffentlichten Konditionsempfehlungen des
Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. gem. $ 38 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen.
1.
Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend
ausgeführt. Die zweckmäßige Bearbeitung im Einzelfall bleibt
unserem fachmännischen Ermessen überlassen.
2. Mängel am
eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht
verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des
Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische
Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des
Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und
Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße
Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel).
Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt
reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder
der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen
kann.
3.
Rücktritt
Ergibt sich trotz vorheriger
fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen
Bearbeitung, daß der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom
Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Kunde stimmt einer möglichen
Abänderung des Vertrages zu. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der
Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Reinigungsgutes
in dem jeweiligen Zustand.
4.
Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen
Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket). Andernfalls hat der
Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb
von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht
innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde
oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung
berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche
Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten
Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich
vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf
einen etwaigen Verwertungserlös.
5. Bei Mängeln am
ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, dass das
Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der
Quittung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von
zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden.
6.
Haftungsgrenze
Der Textilreiniger haftet für den
Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Es kann nur
Geldersatz verlangt werden. Für Bearbeitungsschäden haftet der
Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in
Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15faches des
vereinbarten Bearbeitungspreises des Reinigungsgutes begrenzt. Der Kunde kann
aber eine unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z.B. durch
Abschluss einer Versicherung, vereinbaren.
Achtung: Für Reißverschlüsse, Knöpfe, Schnallen, Schulterpolster, Klettverschlüsse usw. wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.